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Beratungen in der UREK-S zu einer Kerosinsteuer im Flugverkehr

Aerosuisse nimmt mit Genugtuung vom Beschluss der UREK-S Kenntnis, dass eine Besteuerung auf Flugtreibstoffe global und nicht europäisch abgestimmt werden muss.

Die UREK-S Kommission hat beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Zürich 22.306 «Einführung einer wirksamen Kerosinsteuer» keine Folge zu geben. Diese Initiative will, dass Kerosin im europäischen Flugverkehr künftig besteuert wird. Die Mehrheit der UREK-S Mitglieder ist der Auffassung, dass eine solche Besteuerung auf Kerosin global koordiniert werden muss. In den laufenden Beratungen zur Revision des CO2 Gesetzes nach 2024 wird eine Beimischquote für erneuerbare Flugtreibstoffe zu prüfen sein.

Medienmitteilung der UREK-S vom 22.03.2023