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SAF-Beimischquote im neuen CO2-Gesetz
Mit dem revidierten CO2-Gesetz will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Es knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament bis 2024 verlängert hat, und umfasst die Massnahmen für die Zeit von 2025 bis 2030. Die neue Vorlage führt bewährte Instrumente wie die CO2-Abgabe weiter. Um der Volksabstimmung vom Juni 2021 Rechnung zu tragen, verzichtet sie auf neue Abgaben. Der Bundesrat setzt stattdessen auf wirkungsvolle Anreize, die durch gezielte Förderungen und Investitionen ergänzt werden. Mit der neuen Vorlage könne der Bund zwischen 2025 und 2030 für die Gebäudesanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen gesamthaft rund 2,9 Milliarden Franken bereitstellen, teilt das Bundesamt für Umwelt BAFU weiter mit.
Im Luftfahrtbereich verpflichtet das revidierte CO2-Gesetz die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Dies soll in Einklang mit den Bestimmungen in der EU geschehen, hält das BAFU weiter fest. Die EU plant ab 2025 eine Beimischquote von zwei Prozent, welche 2030 auf fünf Prozent ansteigen soll, 2040 auf 32 Prozent und 2050 auf 63 Prozent. Parallel dazu könne der Bund innovative Firmen finanziell unterstützen, welche die Pilotanalagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen realisieren. Dafür sind gemäss Medienmitteilung jährlich rund 25 bis 30 Millionen Franken vorgesehen. Der Bundesrat möchte hiermit den Forschungs- und Innovationsstandort stärken.
Für Aerosuisse-Präsident Nationalrat Thomas Hurter schlägt der Bundesrat mit dem revidierten CO2-Gesetz den richtigen Weg ein, welchen die Aerosuisse schon immer vorgeschlagen hat. «Wichtig ist speziell die Förderung der Innovation so zum Beispiel im Bereich des SAF, des Sustainable Aviation Fuels, des nachhaltigen Flugtreibstoffs», erwähnt er. Die Branche werde den bundesrätlichen Vorschlag im Rahmen der Vernehmlassung genau prüfen. Diese endet Anfang April, so dass das neue CO2-Gesetz in der Sommersession behandelt werden könnte. Thomas Hurter warnt aber vor möglichen Verwässerungen und Spezialwünschen, mit welchen das revidierte CO2-Gesetz im Parlament verändert werden könnte: «Wichtig ist, dass das Parlament dann nicht vom eingeschlagenen Weg der Innovation abweicht und marktverzerrende Massnahmen beschliesst. Diese sind dann auch nicht klimaförderlich.» hjb