Newsletter Jahresende 2021

 

Liebe Leserinnen und Leser

Nachdem auch die zweite Abstimmung über das Covid-Gesetz in unserem Sinne verlaufen ist und somit das Zertifikat weiterhin als Reiseerleichterung verwendet werden kann, haben sich die Nachrichten aus Südafrika über die neue Virus-Variante massiv negativ auf den weltweiten Flugverkehr ausgewirkt. Immerhin hat der Bundesrat die Quarantänepflicht, auch dank einer Intervention der AEROSUISSE, nach wenigen Tagen in eine PCR-Testpflicht umgewandelt. Klar ist für uns: Die Luftfahrt kann sich nur mit einem risikobasierten Ansatz, Tests und international anerkannten Zertifikaten, erholen. Generelle Reiserestriktionen, täglich wechselnde Einreisebestimmungen und Quarantänerichtlinien sind der falsche Weg!

Trotz all den Einschränkungen wünschen wir Ihnen und Ihren Liebsten besinnliche Weihnachten und alles Gute für 2022.

Nationalrat Thomas Hurter, Präsident AEROSUISSE

 

 

Testen statt Quarantäne

Die AEROSUISSE begrüsst den Entscheid des Bundesrates, die Quarantänepflicht für sämtliche Länder aufzuheben und unterstützt alle Massnahmen, um das Reisen während der Pandemie sicher zu gestalten. Vermehrtes Testen leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Dennoch würde es die AEROSUISSE befürworten, wenn geimpfte und/oder genesene Reisende aus den Schengen-Staaten und Grossbritannien von erleichterten Einreisebedingungen profitieren könnten. Zudem muss bei der Einführung neuer Reiserestriktionen eine Umsetzungsfrist von mindestens 48 Stunden gelten, ansonsten werden Passagiere und Personal überfordert.

 

Neues CO2-Gesetz

Das neue CO2-Gesetz soll die gesetzliche Grundlage für eine Beimischquote von nachhaltigen Flugtreibstoffen (Sustainable Aviation Fuel, SAF) bilden. Wie hoch diese ist, delegiert das Gesetz an den Bundesrat. Diesen Grundsatzentscheid hat die AEROSUISSE im Austausch mit dem BAFU und BAZL erreicht. Zudem soll der «Swiss Finish» bei biogenen Treibstoffen abgeschafft werden und eine diesbezügliche Harmonisierung mit der EU erfolgen. Wichtig ist, dass der Artikel 103b des Luftfahrtgesetzes (LFG) mit dem neuen CO2-Gesetz so abgeändert wird, dass die SAF-Produktion gefördert werden kann. Für die AEROSUISSE ist zentral, dass der Verband beim neuen CO2-Gesetz geeint auftritt, damit die Forschung und der Einsatz neuer Technologien in der Luftfahrt mit Artikel 103b LFG gefördert werden können.

 

Rückblende GV 2021

Die am 1. Oktober bei der Pilatus Flugzeugwerke AG in Stans durchgeführte Generalversammlung der AEROSUISSE war sehr gut besucht. Wie Markus Bucher, CEO der Pilatus Flugzeugwerke AG, in seiner Begrüssung erwähnte, sind Pilatus-Flugzeuge derzeit sehr gefragt. Die Nidwaldner Landesstatthalterin Karin Kayser-Frutschi hob die Wichtigkeit der Luft- und Raumfahrtbranche als Innovationstreiber hervor. Nach den statuarischen Geschäften erlebten alle Mitglieder einen informativen Rundgang durch die Produktionsstätten.

Aus dem Vorstand zurückgetreten sind Bruno Giger (Swiss ASD), Peter Guggenbach (RUAG Space), Markus Kälin (Pilatus), Thomas Koller (Aviationsuisse), Claudio Lasagni (SVFB), Bernhard Müller (Luftwaffe), Willy Ruf (Swissport) und Jean-Pierre Tappy (Swiss). Neu in den Aerosuisse-Vorstand aufgenommen wurden Balz Albertin (Geschäftsführer SVFB), Thomas Frick (Swiss), Urs Loher (Thales Suisse SA), Peter Merz (Luftwaffe), Chris Rambousek (Pilatus), Andreas Schürer (Aviationsuisse) und Bruno Stefani (Swissport).

 

AEROSUISSE
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